Energieausweise

Sie benötigen einen Energieausweis? Zum Beispiel bei Neubau, Verkauf, Vermietung? Sie möchten eine erste Einschätzung, in welchem energetischen Zustand sich Ihr Gebäude befindet?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner oder Nutzer erstellt, also z.B. des Gas- oder Ölverbrauches. Dazu werden die vergangenen drei Jahre berücksichtigt. Der so berechnete Energieverbrauchskennwert ist stark abhängig vom Verhalten der Bewohner bzw. Nutzer. Bei einem Wechsel der Bewohner und verändertem Nutzer- und Heizverhalten kann der künftige Verbrauch des Gebäudes vom Energieverbrauchskennwert im Energieausweis erheblich abweichen.

Für kleinere Gebäude (vier Wohneinheiten) sind Verbrauchsausweise nur zulässig, wenn die Gebäude mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen.

Für Gebäude, die diesem Standard nicht entsprechen, ist der Bedarfsausweis erforderlich. Dieser berücksichtigt nicht das Verhalten der Bewohner, sondern berücksichtigt das Gebäude selbst, also wie gut oder schlecht es gedämmt ist und ob die Heizungsanlage besonders effizient oder ineffzient ist. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises werden erste große Vorschläge zur Verbesserung der Energieffizienz des Gebäudes gemacht.

Für weitergehende Vorschläge empfiehlt es sich, eine Energieberatung durchzuführen. Die Kosten können zu 80% gefördert werden. Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist hier inbegriffen. Für neu errichtete Gebäude ist der Bedarfsausweis  ebenfalls verpflichtend.

Wir erstellen für Sie Energieausweise, sowohl als verbrauchsorientierte Ausweise als auch bedarfsorientierte Ausweise.

 

Seit dem 01. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäude­energie­gesetz (GEG), das das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst.

Bei Eigentümerwechsel und bestimmten Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern sieht das GEG eine verpflichtende Beratung vor.

Der erste Fall tritt laut § 80 beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern ein: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.

Der zweite Anlass sind bestimmten Sanierungen von  Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn “für das gesamte Gebäude Berechnungen” durchgeführt werden (§ 48).

Als qualifizierte Energieberater bieten wir diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung zu von uns erstellen Energieausweisen bzw. erstellen Berechnungen kostenlos an.