KfW/BEG-Effizienzhaus Neubau / Sanierung

Aktueller Hinweis:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst.

Hinweis: Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 gestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.


Sie möchten ein besonders energiesparendes Wohngebäude neu bauen oder Ihre bestehende Immoblilie fit für die Zukunft machen?

Da die Energieeffizienz bei Gebäuden ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, werden besonders energiesparende Gebäude staatlich gefördert. Dazu gibt es u.a. von der KfW-Förderbank verschiedene Förderprogramme, sowohl für den Neubau von Gebäuden als auch für die energetische Sanierung von Gebäuden.

Prinzipiell lassen sich zwei Vorgehen unterscheiden:

Das neue Gebäude wird als Effizienzhaus konzeptioniert und gebaut bzw. die bestehende Immobilie wird umfassend energetisch saniert, dass ein Effizienzhaus erreicht wird. Für Neubau und Sanierung sind unterschiedliche Standards festgelegt. Je höher dieser Standard ist, umso weniger Energie wird verbraucht das Gebäude, umso geringer fallen die Heizkosten aus und umso geringer wird das Klima belastet. Wie hoch Ihre finanzielle Unter­stützung ist, hängt davon ab, wie hoch der Effizienzhaus-Standard des Gebäudes ist.

Eine andere Möglichkeit für bestehende Gebäude ist die Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes, z.B. die Dämmung des Daches oder der Austausch der Fenster.

Wie ein bestimmtes Effizienzhaus Nievau erreicht wird, sollte für jedes Gebäude, ob nun als Neubau oder Bestandssanierung individuell geplant werden.

Zusätzlich zu den Programmen der Effizienzhäuser für Neubau und Bestand gibt es weitere Förderprogramme wie z.B. Einbruchschutz, Altersgerechter Umbau oder der Einbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

Bei Inanspruchnahme eines Förderprogrammes der KfW zur energetischen Sanierung oder des Neubaus eines Effizienzhauses verlangt die KfW eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen für Energieeffizienz. Dieser plant u.a. die Ausführung der Arbeiten, überwacht diese und führt die energetischen Nachweise durch. Auch für diese Beauftragung sind können Fördrmittel in Anspruch genommen werden.

Die KfW-Förderungen gibt es als vergünstigten Kredit. Je besser das energetische Niveau ist, desto höher fallen die Zuschüsse aus:

Fördermöglichkeiten mit Kredit und Tilgungszuschuss:

Effizienzhaus-Standard
Förderfähige Kosten je Wohneinheit
Tilgungs­zuschuss  in % Tilgungs­zuschuss je Wohneinheit
Neubau Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH) bis zu 120.000 Euro 5 % bis zu 6.000 Euro
Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) bestätigt.
  Effizienzhaus-Standard
Förderfähige Kosten je Wohneinheit
Tilgungs­zuschuss  in % Tilgungs­zuschuss je Wohneinheit
         
Gebäudebestand Effizizenzhaus 40 bis zu 120.000 Euro 20 % bis zu 24.000 Euro
  Effizizenzhaus 40 EE bis zu 150.000 Euro 25 % bis zu 37.500 Euro
Effizizenzhaus 55 bis zu 120.000 Euro 15 % bis zu 18.000 Euro
  Effizizenzhaus 55 EE bis zu 150.000 Euro 20 % bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 bis zu 120.000 Euro 10 % bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 EE bis zu 150.000 Euro 15 % bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 bis zu 120.000 Euro 5 % bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 EE bis zu 150.000 Euro 10 % bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal bis zu 120.000 Euro 5 % bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal EE bis zu 150.000 Euro 10 % bis zu 15.000 Euro
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war. Auch bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.

Fördermöglichkeiten mit Investitionszuschuss sind seit dem 28.07.2022 nicht mehr möglich:

Bei der Planung für einen Neubau können wir diesen schon optimal auf einen KfW/BEG-Effizienzhaus-Standard vorbereiten.  Sowohl bei Neubau als auch bei energtischer Sanierung unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Fördermittel und begleiten Ihr Vorhaben bis zur Fertigstellung.

Die Förderprogramme werden von Zeit zu Zeit geändert. Alle Angaben daher ohne Gewähr.